Wenn Sie Interesse haben, als Bildungsträger (Schulungsanbieter) oder Prüfer im Bereich SGU-Personal gemäß Dokument 018 für operativ tätige Mitarbeiter und Dokument 017 für operativ tätige Führungskräfte tätig zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Als Bildungsträger
- Schulungsplan/Schulungsprogramm: Sie müssen einen Schulungsplan bzw. ein Schulungsprogramm erstellen, das von uns überprüft wird und in den Kriterien der Norm entspricht..
- Schulungsräume: Sie müssen geeignete schulungsräume zur Verfügung stellen.
- Dozenten: Sie müssen über geeignete Dozenten verfügen, die sich regelmäßig in diesem Bereich weiterbilden.
Bitte reichen Sie uns die folgenden Formulare ausfüllt und unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein:
Als Prüfer
- Basisqualifikation: Sie müssen über eine nachweisbare Basisqualifikation im Bereich SGU-Personal verfügen.
- Weiterbildung: Sie müssen sich regelmäßig in diesem Bereich weiterbilden.
Bitte reichen Sie uns das folgende Formular ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein:
Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.