Schipper CertPers UG
Ihre Personalzertifizierungsstelle schnell und gut 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Schipper CertPers UG (haftungsbeschränkt), Niermannsweg 11-15, D-40699 Erkrath

§ 1  Vertragsbestandteil

Vertragsbestandteile sind

  • der Antrag auf Prüfung und Zertifizierung einschließlich sämtlicher Erklärungen des Antrag-stellers und des Auftraggebers;
  • diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
  • die Prüf- und Zertifizierungsordnung für die Prüfung und Zertifizierung gemäß Zertifizierungsprogramm SGU-Personal VAZ 2021, abrufbar auf der Webseite der Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers UG unter https://www.schipper-certpers.de Rubrik AGB;
  • Die Richtlinie zur Verwendung von Zertifikaten, Logos und Zeichen;
  • die Gebührenordnung, abrufbar auf der Webseite der Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers UG unter https://www.schipper-certpers.de Rubrik Download Center / Unterlagen sowie der Festlegung zu Einsprüchen und Beschwerden, abrufbar auf der Webseite der Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers UG unter https://www.schipper-certpers.de Rubrik Einsprüche und Beschwerden.

§ 2  Keine Geltung von Vertragsbestimmungen des Auftraggebers

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 3  Keine Verantwortlichkeit für die Richtigkeit oder Überprüfung des Zertifizierungsprogramms

Die Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers UG ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit oder Überprüfung des Zertifizierungsprogramms SGU Personal VAZ 2021.

§ 4  Gebühren

Die Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers UG erhebt für ihre Tätigkeiten Gebühren. Die Gebühren sind in der Gebührenordnung festgelegt, die auf der Webseite der Personenzertifizierungsstelle abrufbar ist. Gebühren werden auch dann erhoben, wenn die Prüfung nicht angetreten wurde, die Prüfungsteilnahme nicht mindestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin vom Antragsteller abgesagt wurde oder die Prüfung mit „nicht bestanden“ bewertet wurde.

§ 5  Vertraulichkeit

(1) Die Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers
UG behandelt die im Zertifizierungsprozess erworbenen Informationen und Daten streng vertraulich. Eine Weiterleitung an Dritte setzt die vorherige schriftliche Zustimmung des Antragstellers bzw. Zertifikatsinhabers voraus.

(2) Vorstehender Abs. 1 gilt nicht in Bezug auf

  • die Pflicht der Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers UG, nach Vorgaben des Zertifizierungspro-gramms SGU-Personal VAZ 2021 Dritten auf Nachfrage Auskunft über die Gültigkeit von SGU-Zertifikaten zu geben.
  • die Einstellung der in eine evtl. öffentliche Zertifikatsdatenbank der Personenzertifizierungsstelle, um die Echtheit der und das Vertrauen in die von uns ausgestellten Zertifikate gegenüber Dritten zu bestätigen. Eine öffentliche Zertifikatsdatenbank der Schipper CertPers UG ist zurzeit aus Datenschutzgründen noch nicht aktiv.
  • eine gesetzliche, gerichtlich angeordnete oder behördliche Verpflichtung zur Offenlegung.

(3) Die Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers UG ist berechtigt, von den schriftlichen Unterlagen, die ihr zur Einsicht überlassen oder für die Auftragsdurchführung übergeben wurden, Kopien für eigene Unterlagen zu behalten.

(4) Die Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers UG ist berechtigt, Begutachterinnen und Begutachter des Ak-kreditierers Einsichtnahme in die Unterlagen zu den Prüfungen und Teilnahme an den Prüfun-gen zu ermöglichen.

§ 6  Datenschutz

(1) Die Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers UG verarbeitet personenbezogene Daten zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung und auch im Übrigen nur zu erlaubten Zwecken.

(2) Die Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers UG trifft die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen und gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.

§ 7  Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschluss

(1) Die Schipper CertPers UG haftet unbeschränkt:

  • bei Arglist, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit;
  • im Rahmen einer von ihr ausdrücklich übernommenen Garantie;
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Im Fall von leicht fahrlässig durch die Schipper CertPers UG verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die Schipper CertPers UG nur im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den bei Abschluss des Vertrages vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig Vertrauen dürfen.

(3) Im Übrigen ist eine Haftung der Schipper CertPers UG ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungshilfen der Schipper CertPers UG.

§ 8  Verjährung

Alle Ansprüche mit Ausnahme der Gebührenforderung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei einer Haftung auf Schäden, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen, und auf Schäden, die aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit oder auf Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen.

§ 9 Textform

Alle Mitteilungen, Erklärungen, etc., zu denen der Antragsteller und/oder der Prüfungsteilnehmer verpflichtet sind, sind mindestens in Textform an die Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers UG, Niermannsweg 11-15, 40699 Erkrath zu richten.

§ 10 Formbedürftigkeit von Erklärungen

Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusagen und alle sonstigen Abmachungen und Erklärungen so-wie die Mitteilung aller im Rahmen der Leistungserbringung gewonnenen Ergebnisse sind nur ver-bindlich, wenn sie von der Personenzertifizierungsstelle mindestens in Textform bestätigt ist. Dies gilt auch für Abänderung dieser Klausel.

§ 11 Keine Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

§ 12 Geltendes Recht

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

§ 13 Fortgeltung des Vertrags im Übrigen bei Unwirksamkeit einer Bestimmung

Sollte eine Bestimmung, gleich aus welchem Grunde, ungültig oder unwirksam werden, bleibt der übrige Vertragsinhalt davon unberührt. Die ungültige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine sinngemäße andere Bestimmung zu ersetzen.

Erkrath, den 01.06.2023


 

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